Einführung in den Brandschutz
Der Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitstechnik und spielt eine entscheidende Rolle im Bewachungsgewerbe. Die Klassifizierung von Bränden nach DIN EN 2 ist ein grundlegendes Element, um geeignete Löschmittel und Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu bestimmen. Diese Klassifizierung unterteilt Brände in verschiedene Brandklassen, die jeweils spezifische Eigenschaften und Anforderungen an die Brandbekämpfung haben.
Brandklassen nach DIN EN 2
Die Brandklassen nach DIN EN 2 sind in fünf Hauptkategorien unterteilt, die jeweils unterschiedliche Arten von Bränden beschreiben:
- Brandklasse A: Diese Klasse umfasst Brände fester Stoffe, die überwiegend unter Glutbildung verbrennen. Typische Beispiele sind Holz, Papier, Textilien und Kohle. Diese Stoffe sind meist organisch und erfordern spezielle Löschmittel, die die Glutbildung effektiv bekämpfen können.
- Brandklasse B: Diese Klasse betrifft Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, wie Benzin, Lacke und Wachs. Diese Stoffe brennen ohne Glutbildung und nur mit Flamme, was spezielle Löschmittel erfordert, die die Flammen ersticken können.
- Brandklasse C: Diese Klasse umfasst Brände von Gasen, wie Erdgas und Propan. Die Bekämpfung solcher Brände erfordert spezielle Maßnahmen, da Gase leicht entzündlich sind und sich schnell ausbreiten können.
- Brandklasse D: Diese Klasse betrifft Brände von Metallen, wie Magnesium und Aluminium in Pulverform. Metallbrände benötigen spezielle Metallbrandlöschmittel, da herkömmliche Löschmittel wie Wasser oder Schaum heftige Reaktionen auslösen können, wie die Bildung von Wasserstoff.
- Brandklasse F: Diese Klasse umfasst Brände von Speiseölen und -fetten, wie sie in Fritteusen vorkommen. Diese Brände erfordern spezielle Fettbrandlöscher, da Wasser hier eine Fettexplosion verursachen kann, indem es im heißen Fett verdampft und das Fett explosionsartig herausgeschleudert wird.
Die früher geführte "Brandklasse E" für elektrische Anlagen wurde 1978 gestrichen, da ein Elektrobrand letztlich ein Brand der beteiligten brennbaren Stoffe ist. Die Eignung von Löschmitteln für spannungsführende Anlagen wird gesondert geprüft und gekennzeichnet.
Löschmittel und ihre Anwendung
Die Wahl des richtigen Löschmittels ist entscheidend für eine effektive Brandbekämpfung. Ein ABC-Pulverlöscher, der meist auf Ammoniumphosphat-Basis beruht, ist typischerweise für die Brandklassen A, B und C geeignet. Er kann feste Stoffe, flüssige Stoffe und Gase abdecken. Für Metallbrände der Brandklasse D sind spezielle Metallbrandpulver erforderlich, da herkömmliche Löschmittel ungeeignet sind.
CO2-Löscher, auch Kohlendioxidlöscher genannt, werden bevorzugt bei Bränden in der Nähe empfindlicher elektrischer oder elektronischer Anlagen eingesetzt. Sie verdrängen den Sauerstoff und hinterlassen keine Rückstände, was sie ideal für den Einsatz in solchen Umgebungen macht.
Verhalten im Brandfall
Im Brandfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die richtigen Schritte zu unternehmen. Der allgemein anerkannte Grundsatz zur Prioritätenreihenfolge lautet: Rettung von Menschenleben hat oberste Priorität, gefolgt von Löschversuchen und der Begrenzung des Brandes, bevor Sachwerte geborgen werden. Beim Verlassen eines Gebäudes über Flucht- und Rettungswege sollten Aufzüge nicht benutzt werden, da die Gefahr des Steckenbleibens durch Stromausfall und Verrauchung des Aufzugsschachts besteht.
Beim Verlassen eines brennenden Raums sollten Türen nach Möglichkeit geschlossen, aber nicht abgeschlossen werden, um die Ausbreitung von Feuer, Rauch und Hitze zu verzögern. Beim Öffnen einer Tür zu einem möglicherweise verrauchten Raum ist Vorsicht geboten, da eine heiße Tür auf ein Feuer oder heiße Rauchgase im dahinterliegenden Raum hindeuten kann. Unvorsichtiges Öffnen kann eine Rauchgasdurchzündung, auch Backdraft genannt, auslösen.
Räumung und Evakuierung
Ein Sammelplatz dient im Rahmen eines Räumungs- oder Evakuierungsalarms der Feststellung, ob alle Personen das Gebäude verlassen haben. Dies erfolgt in der Regel anhand von Anwesenheitslisten. Wenn eine Person in einem stark verrauchten Raum keinen sicheren Fluchtweg mehr findet, sollte sie in Bodennähe bleiben, da die Luft dort meist weniger verraucht und kühler ist. Türen zum Brandraum sollten geschlossen gehalten werden, und die Person sollte auf sich aufmerksam machen und auf Rettung warten, wenn kein sicherer Weg besteht.
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist in drei Teile gegliedert:
- Teil A: Dieser Teil richtet sich an alle im Gebäude anwesenden Personen, einschließlich Besucher, und wird üblicherweise als Aushang veröffentlicht.
- Teil B: Dieser Teil enthält konkrete Verhaltensregeln für Beschäftigte und wird ihnen schriftlich ausgehändigt.
- Teil C: Dieser Teil richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz und enthält detaillierte Maßnahmen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall.
Nach der Faustregel der ASR A2.2 sollten in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer benannt werden, wobei dieser Anteil je nach Gefährdung und Personenzahl abweichen kann. Brandschutzhelfer unterstützen im Alarmfall bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden und bei der geordneten Räumung, ersetzen jedoch nicht die Feuerwehr.
Rauchwarnmelder und ihre Funktion
Die Planung, der Einbau, der Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern im Wohnbereich richten sich in Deutschland nach der DIN 14676. Die meisten haushaltsüblichen Rauchwarnmelder arbeiten nach dem photoelektrischen Streulichtprinzip, bei dem Rauchpartikel Licht in einer Messkammer streuen, das von einem Sensor erfasst wird. Wärmemelder hingegen lösen bei Überschreiten einer festgelegten Temperatur oder eines schnellen Temperaturanstiegs aus und sind sinnvoll in Räumen mit häufiger Rauch- oder Dampfentwicklung, wie Küchen.
Nach DIN 14676 sind Rauchwarnmelder mindestens in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren vorzusehen, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen.
Das Wichtigste in Kürze
- Brandklasse A umfasst feste Stoffe mit Glutbildung, wie Holz und Papier.
- Brandklasse B betrifft flüssige Stoffe, die ohne Glutbildung brennen.
- Brandklasse C umfasst brennbare Gase, wie Erdgas und Propan.
- Brandklasse D betrifft Metallbrände, die spezielle Löschmittel erfordern.
- Brandklasse F umfasst Speiseöle und -fette, die spezielle Fettbrandlöscher benötigen.
- Ein ABC-Pulverlöscher ist für die Brandklassen A, B und C geeignet.
- CO2-Löscher sind ideal für Brände in der Nähe empfindlicher elektrischer Anlagen.
- Im Brandfall hat die Rettung von Menschenleben oberste Priorität.
- Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden.
- Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus den Teilen A, B und C.
- Rauchwarnmelder sollten in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren installiert werden.