Einführung in das Versicherungswesen für Taxi- und Mietwagenunternehmen
Das Versicherungswesen ist ein zentraler Bestandteil der kaufmännischen und finanziellen Führung von Taxi- und Mietwagenunternehmen. In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes im Inland zugelassene Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht basiert auf dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt primär geschädigte Dritte, zu denen auch Fahrgäste zählen, da sie im Verhältnis zum Halter als Dritte gelten.
Gesetzliche Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung ist in der Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG festgelegt. Für Personenschäden beträgt die Mindestversicherungssumme je Schadensereignis 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden liegt die Mindestversicherungssumme bei 1.300.000 Euro je Schadensereignis. Für reine Vermögensschäden, also Schäden ohne Personen- oder Sachschaden, beträgt die Mindestversicherungssumme 50.000 Euro je Schadensereignis.
Diese Mindestwerte gelten einheitlich für alle Kraftfahrzeuge, einschließlich gewöhnlicher Taxis mit bis zu acht Fahrgastplätzen. Eine Erhöhung der Mindestversicherungssummen ist erst bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als neun Plätzen ohne Fahrersitz vorgesehen. Ab dem zehnten Platz erhöht sich die Mindestversicherungssumme für Personenschäden um jeweils 50.000 Euro je zusätzlichem Platz. Ab dem 81. Platz reduziert sich dieser Zuschlag auf 25.000 Euro je Platz.
Besondere Versicherungsanforderungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen
Taxi- und Mietwagenunternehmen benötigen spezielle Versicherungen, die über die private Kfz-Versicherung hinausgehen. Private Kfz-Versicherungen sind auf die private Nutzung zugeschnitten und schließen die entgeltliche Personenbeförderung meist vertraglich aus. Eine gewerbliche Taxi-/Mietwagenversicherung berücksichtigt das erhöhte Risiko durch hohe Laufleistung und häufigen Fahrgastwechsel, auch wenn die gesetzliche Mindestsumme identisch bleibt.
Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung entscheiden sich viele Taxi- und Mietwagenunternehmen für eine Kaskoversicherung. Diese ist keine gesetzliche Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Zusatzversicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt typischerweise Ereignisse wie Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildschaden und Naturereignisse ab. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus. Aufgrund der hohen Laufleistung und des ständigen Verkehrsrisikos im gewerblichen Personenverkehr sichert eine Vollkasko das oft hochpreisige Betriebsfahrzeug auch gegen selbstverschuldete Schäden wirtschaftlich ab.
Selbstbeteiligung und Versicherungsprämien
Eine Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei jedem Schadensfall selbst trägt, bevor die Versicherung den Rest übernimmt. Eine höhere vereinbarte Selbstbeteiligung verringert das vom Versicherer zu tragende Risiko je Schadensfall und senkt dadurch in der Regel die zu zahlende Prämie.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die verschuldensunabhängig eine vertraglich vereinbarte Leistung, wie eine Invaliditäts- oder Todesfallsumme, zahlt. Sie unterscheidet sich grundlegend von der Kfz-Haftpflichtversicherung, die einen durchsetzbaren Haftungsanspruch, also in der Regel ein Verschulden, voraussetzt. Die Insassenunfallversicherung sichert typischerweise sämtliche im Fahrzeug befindlichen Personen ab, also Fahrer und Fahrgäste gleichermaßen. Sie bietet den praktischen Vorteil, dass bei einem Alleinunfall des Taxifahrers mit Verletzung eines Fahrgasts der verletzte Fahrgast eine Leistung erhält, ohne dass zunächst ein Verschulden des Fahrers geklärt oder nachgewiesen werden muss.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung schließt die Lücke, die die auf den Kfz-Gebrauch beschränkte Kfz-Haftpflicht lässt. Sie deckt allgemeine betriebliche Haftungsrisiken, etwa Stürze am Betriebsgelände oder Gepäckschäden außerhalb der eigentlichen Fahrt. Die Betriebshaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadensersatzansprüche Dritter, die aus der geschäftlichen Tätigkeit resultieren. Obwohl sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie in der Praxis für Taxiunternehmen dringend empfohlen.
Verkehrsrechtsschutzversicherung
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist ebenfalls eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie übernimmt im Versicherungsfall typischerweise die Kosten für Rechtsanwalt, Gericht und Sachverständige bei verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen. Rechtsschutz kann unter anderem bei verwaltungsrechtlichem Streit um die Konzession, in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder bei zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Vertragspartnern greifen, je nach vereinbartem Leistungsumfang.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und schützt geschädigte Dritte.
- Die Mindestversicherungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.
- Taxi- und Mietwagenunternehmen benötigen spezielle Versicherungen, die das erhöhte Risiko berücksichtigen.
- Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
- Eine höhere Selbstbeteiligung senkt typischerweise die Versicherungsprämie.
- Die Insassenunfallversicherung zahlt verschuldensunabhängig und sichert alle Fahrzeuginsassen ab.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt betriebliche Risiken außerhalb des Fahrzeuggebrauchs ab.
- Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Kosten bei verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen.